In § 32 Abs. 3 und 4 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (OBG) in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 OBG wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen für jeden Beiratsbereich finanzielle Mittel beim jeweilig zuständigen Ortsamt zu veranschlagen sind. Der Einsatz von Beiratsmitteln ist möglich bei:
Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann ein eigenes Budgetrecht hieraus nicht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Globalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach Einwohnerzahl, nach der Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren.
Einen Globalmittelantrag können alle VertreterInnen von Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen eines Beiratsbereiches stellen.
Grundsätzlich kann jeder Verein, jede Einrichtung, Institution, Initiative usw. aus dem Stadtteil oder mit Stadtteilbezug einen Antrag auf Gewährung von Globalmitteln stellen.
In besonderem Maße möchte der Beirat Erstanträge, Anträge von kleinen Trägern oder Initiativen sowie "Anschubfinanzierung" von neuen Projekten fördern.
Im Verfahren sind alle Institutionen der drei Ortsteile Horn, Lehe, Lehesterdeich gleich zu behandeln.
Der Beirat fühlt sich allen Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils gegenüber verpflichtet mit
den Globalmitteln zu einer Verbesserung der Stadtteilqualität und Lebensbedingungen beizutragen.
Der Beirat kann zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres einen Schwerpunkt für die Globalmittelvergabe festlegen.
1. Der Beirat erwartet grundsätzlich einen angemessenen Eigenanteil im Rahmen der gestellten Anträge. Auch die eigene Arbeitsleitung ist ein Eigenanteil, der im Antrag mit aufgeführt werden kann.
Förderungswürdig sind insbesondere:
2. Gemäß der Richtlinie über die Verwendung der Mittel für stadtteilbezogene Maßnahmen des Senators für Inneres, Kultur und Sport von 1980 müssen folgende Ausgabepositionen bei der Entscheidung über die Finanzierung von Maßnahmen unberücksichtigt bleiben:
3. Die Globalmittel sollten nicht dazu dienen, Regelfinanzierungen senatorischer Behörden oder Eigenbetriebe von freigemeinnützigen, kirchlichen oder sozialen Einrichtungen zu ersetzen.
4. Anträge sollen dem Beirat spätestens 14 Tage vor Beschlussfassung mit Stellungnahme des Ortsamtes übermittelt werden.
5. Zu beachten ist, dass vor der Beschlussfassung durch den Beirat die Maßnahmen noch nicht begonnen oder beauftragt sein dürfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag gewährt werden; dieses setzt aber keinen Anspruch auf Globalmittel voraus.
6. Berücksichtigte Antragsteller müssen bereit sein, über ihre Erfolge und Erfahrungen mündlich oder schriftlich zu berichten. Der kurze Erfahrungsbericht sollte etwa eine halbe DIN A4-Seite umfassen und unmittelbar nach der Projektförderung an das Ortsamt übermittelt werden. Das Ortsamt informiert den Beirat entsprechend.
7. Die Beiratsmitglieder oder die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses teilen dem Ortsamt rechtzeitig möglichen Klärungsbedarf zu einzelnen Anträgen mit. Daraufhin erfolgt dann eine Einladung der Antragssteller zur Sitzung, in der der jeweilige Antrag zur Beratung ansteht.
Gemäß Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 26. November 2013 wird die Bewilligung der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung ab dem Jahr 2014 mittels einer Eingabe der Antragsdaten in eine zentrale Zuwendungsdatenbank geprüft.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, um sicherzustellen, dass für alle Antragsteller im weiteren Verfahren die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beibringung von Antragsunterlagen gelten.
Die Antragsdaten werden aufgrund der Angaben in diesem Antrag erhoben.
Am 15.12.2015 (verkündet mit dem Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21.12.2015) wurde eine Ergänzung und Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung beschlossen. Dementsprechend haben wir unsere Formulare rund um die Globalmittelvergabe angepasst.
Bitte verwenden Sie ab Januar 2016 ausschließlich die neuen Formulare.
Den Antrag an den Beirat Horn-Lehe erhalten Sie persönlich beim Ortsamt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Formulare direkt auf dieser Homepage abzurufen:
Antrag für Beiratsmittel/Globalmittel Antragsformular (docx, 42.2 KB)
Auch ein online ausgefüllter Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden! Beachten Sie hierbei bitte die Unterschriftsberechtigung gemäß Ihrer Satzung und Eintragung im Vereinsregister!
Bitte fügen Sie dem Antrag bei:
Nach Beendigung Ihres Projektes senden Sie uns bitte Ihren
Verwendungsnachweis (2016) Verwendungsnachweis (doc, 64 KB) zu.
Bei inhaltlichen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Ortsamt.
Füllen Sie den Antrag aus und senden ihn wieder zurück an das Ortsamt Horn-Lehe. Von dort aus werden die Anträge an den Beirat weitergeleitet.
Weitere Formulare:
Rechtsmittelverzicht/Mittelabruf 2016 Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (doc, 37 KB)
Allgemeine Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (gültig ab 05.04.2024) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 308.9 KB)
Die Mitglieder des Beirates Horn-Lehe begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge und fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrages. Es kann dabei durchaus zu negativen Entscheidungen kommen. Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, besteht kein Rechtsanspruch. Um bei schwer zu beurteilenden Anträgen zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, hat der Beirat auch die Möglichkeit, sich über die Projekte von den AntragstellerInnen informieren zu lassen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüberhinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Nach der Beschlussfassung im Beirat werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt an die AntragstellerInnen verschickt.
Ganz wichtig, um das Geld zu erhalten: Sie müssen das beigefügte Formular zum Mittelabruf / Rechtsmittelverzicht unterschrieben an das Ortsamt Horn-Lehe zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.
Bei Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen z.B. für geförderte Veranstaltungen (Webseiten, Flyer etc.) sollen Zuwendungsempfänger in geeigneter Weise auf die Förderung der Maßnahme hinweisen. Zu diesem Zweck gibt es hier das Logos des Beirates Horn-Lehe als Download.
Logo Beirat Horn-Lehe (jpg, 45.3 KB)